Konformitätsverfahren

Mit dem Konformitätsverfahren weist der Hersteller nach, das das betreffende Produkt nach harmonisierten Normen gefertigt wurde (inklusive strichprobenartige Produktprüfung und ggf. Prüfung des werkseigenen Kontrollsystems) und somit dazu beiträgt, dass Bauwerke die sogenannten „Grundanforderungen“ einhalten. Die Bestätigung des Herstellers erfolgt mittels Konformitätserklärung bzw. Konformitätszertifikat, ohne deren vorliegen das Produkt nicht gehandelt werden darf.

In der Konformitätserklärung müssen u.a. folgende Inhalte aufgeführt sein:

  • Name und Anschrift des Herstellers
  • Produktbeschreibung
  • Vorschriften, denen das Produkt genügen muss
  • Verwendungshinweise
  • Name und Funktion des Unterzeichners.

In dem Konformitätszertifikat müssen u.a. darüber hinaus folgende Inhalte aufgeführt sein:

  • Name und Anschrift der Zertifizierungsstelle
  • Zertifikatsnummer.

Zertifikat und Erklärung müssen in der Sprache des Staates, in dem das Produkt verwendet werden soll, vorliegen.

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